Projektauswahlkriterien
Die Kriterien der Projektauswahl wurden aus den Prinzipien zu den Auswahlkriterien lt. dem Bundesprogramm für ländliche Entwicklung erarbeitet. Es werden 2 Arten von Kriterien angewendet, formelle und qualitative Kriterien.
Die formellen Kriterien müssen alle mit JA beantwortet sein. Ausnahme bildet hier die Irrelevanz etwaiger Kriterien, wie zum Beispiel die Wirtschaftlichkeitsrechnung bei nicht wertschöpfenden Projekten. Da diese Kriterien keine aktive Bewertung zulassen, sondern durch Vorlage diverser Unterlagen beantwortet werden, werden diese bereits durch das LAG Management in die einzelnen Bewertungsbögen der PAG Mitglieder eingetragen.
Die qualitativen Kriterien sind der Hauptfokus der Bewertung durch das PAG. Zusätzlich zu der Beurteilung der unterschiedlichen Aspekte wie Nachhaltigkeit, Kooperation, Innovation, Gleichstellungsorientierung und der Verbindung mehrerer Sektoren, kann das Projektauswahlgremium auch noch weitere Empfehlungen an die ProjektträgerInnen einbringen.
In begründeten Fällen können die Auswahlkriterien im Laufe der Periode abgeändert werden. Sie werden der Verwaltungsbehörde zur Kenntnis gebracht. Jede Änderung wird im Sinne der Transparenz auf der Website veröffentlicht.
Die detaillierten Kriterien sind im Projektauswahlblatt zu finden.