Kleinprojekte
- Nicht wettbewerbsrelevante Projekte mit maximalen Projektkosten von € 5.700,-- und Minimum € 1.000,-- können als Kleinprojekte mit einem Pauschalbetrag gefördert werden.
- FörderwerberInnen können ausschließlich gemeinnützige Organisationen oder nicht organisierte Personengruppen sein.
- Pro FörderwerberIn sind max. 3 Einreichungen möglich.
- Gemeinden und der LEADER-Verein können keine Kleinprojekte beantragen.
- Es werden grundsätzlich keine Einzelveranstaltungen genehmigt.
- Es können max. 5 % des Regionsbudgets für Kleinprojekte vergeben werden.
- Auch Kleinprojekte werden vom Projektauswahlgremium (PAG) ausgewählt und müssen den Prinzipien der Qualität und Nachhaltigkeit entsprechen.
Vereinfachungen:
- Sie brauchen keine fachliche Stellungnahme
- Kleinprojekte müssen, für den Zahlungsantrag bei der Förderabrechnung, keinen detaillierten Kostennachweis erbringen.
- Vorzulegen ist eine gut dokumentierte Tätigkeitsbereich (Fotodokumentation, Kurzbeschreibung der durchgeführten Maßnahmen)
- Plausible Darstellung der angefallenen Kosten (Rechnungen, Belege)


