Kleinprojekte

  • Nicht wettbewerbsrelevante Projekte mit maximalen Projektkosten von € 5.700,-- und Minimum € 1.000,-- können als Kleinprojekte mit einem Pauschalbetrag gefördert werden.
  • FörderwerberInnen können ausschließlich gemeinnützige Organisationen oder nicht organisierte Personengruppen sein.
  • Pro FörderwerberIn sind max. 3 Einreichungen möglich.
  • Gemeinden und der LEADER-Verein können keine Kleinprojekte beantragen.
  • Es werden grundsätzlich keine Einzelveranstaltungen genehmigt.
  • Es können max. 5 % des Regionsbudgets für Kleinprojekte vergeben werden.
  • Auch Kleinprojekte werden vom Projektauswahlgremium (PAG) ausgewählt und müssen den Prinzipien der Qualität und Nachhaltigkeit entsprechen.

Vereinfachungen:

  • Sie brauchen keine fachliche Stellungnahme
  • Kleinprojekte müssen, für den Zahlungsantrag bei der Förderabrechnung,  keinen detaillierten   Kostennachweis erbringen.
  • Vorzulegen ist eine gut dokumentierte Tätigkeitsbereich (Fotodokumentation, Kurzbeschreibung der durchgeführten Maßnahmen)
  • Plausible Darstellung der angefallenen Kosten (Rechnungen, Belege)