Fördersätze
Allgemeines
Ausschlaggebend für eine Förderung sind folgende Grundvoraussetzungen:
- Erfüllung der formalen Kriterien
- Die positive Bewertung der rechtlichen und der fachlichen Bewertung der bewilligenden Stelle
- Die positive Bewertung des Projektauswahlsgremiums (PAG)
Fördersätze werden durch das PAG aufgrund folgender Kriterien festgesetzt:
- Es wird zwischen wertschöpfenden und nicht wertschöpfenden Projekten unterschieden.
- Die Festlegung der Fördersätze folgt einem transparenten Schema (siehe Kriterienkatalog )
- Die Förderung kann sich auch auf Teilbereiche des Projektes beschränken, wenn z. B.: bestimmte Teile des Projektes in einem anderen Förderbereich (außerhalb von LEADER) gefördert werden können (Splitting in Teilprojekte).
- Es werden keine 100%-Förderungen gewährt.
- Die maximale Förderung pro Projekt beträgt Euro 150.000,--
- Die Bestimmungen des Beihilfenrechtes sind einzuhalten. Es gilt die De minimis-Regelung (Euro 200.000,-- pro FörderwerberIn innerhalb von 3 Kalenderjahren).
- Die Bestimmungen der Sonderrichtlinie Projektförderung 2014 - 2016 sind einzuhalten.
www.bmlfuw.gv.at/suchergebnisse.html?queryString=Sonderrichtlinie+Projektf%C3%B6rderung
Für das gesamte Fördergebaren (außer für Kleinprojekte) gilt folgende Generalklausel:
Sofern ein in LEADER angesuchtes Projekt einer Spezialmaßnahme (aus der Sonderrichtlinie Projektförderung, einer LE-spezifischen Landesrichtlinie oder direkt aus dem Programm) entspricht, werden die Einschränkungen der Spezialmaßnahme in Bezug auf die Förderintensität angewandt.
Höhe der Fördersätze
40% für direkt einkommenswirksame Massnahmen:
für Studien, Konzepte wie auch für die Umsetzung eines Projektes (Investition-, Sach- und Personalkosten)
60% für indirekt einkommenswirksame Massnahmen:
für Studien, Konzepte wie auch für die Umsetzung eines Projektes (Investitions-, Sach- und Personalkosten)
80%für indirekt einkommenswirksame Querschnittsthemen:
für Konzeption, Prozessbegleitung, Bewusstseinsbildung (Sach- und Personalkosten)
Themen: Lebenslanges Lernen, Jugend, Gender und Inklusion, MigrantInnen, Klima und Umwelt, regionale Kultur (nicht investive Maßnahmen) und Identität
80%für Kleinprojekte lt. Richtlinie:
für Projekte bis max. € 5.700,--; Mindestprojektvolumen € 1.000,--(siehe Kleinprojekte)
80%für nationale oder transnationale Kooperationsprojekte:
für Anbahnungsprojekte; die Umsetzung der Projekte wird mit den jeweils passenden o.a. Fördersätzen gefördert.
Die Fördersätze und Förderkriterien können nach einer Evaluierung im Bedarfsfall verändert werden.
Diese Veränderungen müssen der Regionsbevölkerung und den Landes- und Bundesstellen zur Kenntnis gebracht werden.